Termine der Wettbewerbsausschreibungen
Wettbewerb | Start | 3. Einreichfrist | 4. Einreichfrist |
CreateMedia.NRW | März 2017 | Juni 2017 | April 2018 |
Energie- & Umweltwirtschaft.NRW | April 2017 | Juli 2017 | Mai 2018 |
Neue Werkstoffe.NRW | Mai 2017 | August 2017 | Juli 2018 |
Gesundheit.NRW | Juli 2017 | September 2017 | Juli 2018 |
Produktionstechnik.NRW | August 2017 | Oktober 2017 | September 2018 |
Mobilität & Logistik.NRW | September 2017 | November 2017 | Oktober 2018 |
Life Sciences.NRW | Oktober 2017 | Januar 2018 | November 2018 |
IKT.NRW | November 2017 | Februar 2018 | Januar 2019 |
Beschäftigung von Hochschulabsolvent(inn)en
Der Innovationsassistent unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung junger Universitäts- und Fachhochschul-AbsolventInnen.
Voraussetzung ist ein technisches, technisch-betriebswirtschaftliches oder naturwissenschaftliches Studium und der Einsatz im Bereich der betrieblichen Forschung und Entwicklung.
Für jeden neu eingestellten Absolventen mit einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten erhalten die Unternehmen bis zu 22.500 Euro pro Jahr.
Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen
Die Innovationsgutscheine sind Eintrittskarten zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Sie ermöglichen die vergünstigte Nutzung von Knowhow und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Erstattet werden Kosten für externe Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zu 80 Prozent oder 10.000 Euro.
Potenziale durch Digitalisierung erkennen und realisieren
Eine Million Euro stellt das Land NRW in 2017 für eine neue Förderlinie, den Innovationsgutschein Digitalisierung, zur Verfügung. Ziel ist es, KMU in ihrem Digitalisierungsprozess zu unterstützen und neue Potenziale für das Unternehmen zu erkennen.
Dafür gibt es zwei Bausteine:
Innovationsgutschein Digitalisierung A (Analyse und Bewertung)
Der Innovationsgutschein Digitalisierung A soll für eine Status quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck“) oder für die Erfassung des Grades der IT-Sicherheit verwendet werden.
Innovationsgutschein Digitalisierung B (Befähigung und Umsetzung)
Der Innovationsgutschein Digitalisierung B soll für Befähigungs- / Umsetzungsaufträge aus bestehenden oder im Rahmen des Analyseauftrages ermittelten Verbesserungspotentialen verwendet werden. Diese sollen dabei helfen, innovative Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen zu implementieren.
Je nach Baustein kann ein beantragendes KMU eine maximale Förderung in Höhe von 10.000 Euro für Analysen oder 15.000 Euro für Maßnahmen erhalten; eine Kombination beider Förderbausteine ist möglich. Unternehmen, die sich von ZENIT beraten lassen, erhalten 80 Prozent der Kosten erstattet.