Förderprogramme und Innovationswettbewerbe des Landes NRW

NRW Leitmärkte

Bis 2020 schreibt das Land NRW Wettbewerbe in acht Leitmärkten aus, die sowohl technologische als auch wirtschaftliche und soziale Innovationen fördern. Sie haben ein Volumen von 2,4 Millionen Euro, das zur Hälfte aus dem EU-Strukturfonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kommt.

Um die Mittel bewerben können sich Forschende aus Wissenschaft und Unternehmen, die auf folgenden Leitmärkten arbeiten: Maschinen und Anlagenbau/Produktionstechnik, Neue Werkstoffe, Mobilität und Logistik, Informations- und Kommunikationswirtschaft, Energie- und Umweltwirtschaft, Medien und Kreativwirtschaft, Gesundheit sowie Life Sciences.

Leitmarktwettbewerbe

NRW Leitmarktwettbewerbe

Im Wettbewerbsverfahren sind Auswahlkriterien die Grundlage für ein Scoring, anhand dessen ein unabhängiges Expertengremium die eingereichten Projekte beurteilt und zur Förderung vorschlägt. Ein Wettbewerbsaufruf beschreibt unter anderem die inhaltlichen Ziele des Wettbewerbs, die formalen Anforderungen, die Auswahlkriterien, die Zusammensetzung des Gutachtergremiums sowie den Zeit- und Ablaufplan.

Termine der Wettbewerbsausschreibungen

Wettbewerb Start 3. Einreichfrist 4. Einreichfrist
CreateMedia.NRW März 2017 Juni 2017 April 2018
Energie- & Umweltwirtschaft.NRW April 2017 Juli 2017 Mai 2018
Neue Werkstoffe.NRW Mai 2017 August 2017 Juli 2018
Gesundheit.NRW Juli 2017 September 2017 Juli 2018
Produktionstechnik.NRW August 2017 Oktober 2017 September 2018
Mobilität & Logistik.NRW September 2017 November 2017 Oktober 2018
Life Sciences.NRW Oktober 2017 Januar 2018 November 2018
IKT.NRW November 2017 Februar 2018 Januar 2019

Innovationsförderung „Mittelstand.innovativ!“

Unter der Überschrift „Mittelstand.innovativ!“ bietet das Land NRW ein Förderprogramm mit den Bausteinen Innovationsgutschein, Innovationsdarlehen und Innovationsassistent. Zuschüsse werden aber auch z.B. über das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) gewährt. Für das Gesamtprogramm stehen im Jahr 2017 insgesamt vier Millionen Euro bereit.

Beschäftigung von Hochschulabsolvent(inn)en

Der Innovationsassistent unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung junger Universitäts- und Fachhochschul-AbsolventInnen.

Voraussetzung ist ein technisches, technisch-betriebswirtschaftliches oder naturwissenschaftliches Studium und der Einsatz im Bereich der betrieblichen Forschung und Entwicklung.

Für jeden neu eingestellten Absolventen mit einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten erhalten die Unternehmen bis zu 22.500 Euro pro Jahr.

Beispielbild Förderung Land NRW

Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen

Die Innovationsgutscheine sind Eintrittskarten zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Sie ermöglichen die vergünstigte Nutzung von Knowhow und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Erstattet werden Kosten für externe Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zu 80 Prozent oder 10.000 Euro.

Potenziale durch Digitalisierung erkennen und realisieren

Eine Million Euro stellt das Land NRW in 2017 für eine neue Förderlinie, den Innovationsgutschein Digitalisierung, zur Verfügung. Ziel ist es, KMU in ihrem Digitalisierungsprozess zu unterstützen und neue Potenziale für das Unternehmen zu erkennen.

Dafür gibt es zwei Bausteine:

Innovationsgutschein Digitalisierung A (Analyse und Bewertung)
Der Innovationsgutschein Digitalisierung A soll für eine Status quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck“) oder für die Erfassung des Grades der IT-Sicherheit verwendet werden.

Innovationsgutschein Digitalisierung B (Befähigung und Umsetzung)
Der Innovationsgutschein Digitalisierung B soll für Befähigungs- / Umsetzungsaufträge aus bestehenden oder im Rahmen des Analyseauftrages ermittelten Verbesserungspotentialen verwendet werden. Diese sollen dabei helfen, innovative Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen zu implementieren.

Je nach Baustein kann ein beantragendes KMU eine maximale Förderung in Höhe von 10.000 Euro für Analysen oder 15.000 Euro für Maßnahmen erhalten; eine Kombination beider Förderbausteine ist möglich. Unternehmen, die sich von ZENIT beraten lassen, erhalten 80 Prozent der Kosten erstattet.

Zinsverbilligte Darlehen für mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben

Die NRW.BANK gewährt kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung zinsverbilligte Kredite. Basis ist der KfW-Unternehmerkredit. Zur zusätzlichen Zinsverbilligung stehen Landesmittel in Höhe von jährlich 2,5 Mio. Euro bereit.

Technologiefelder:
Förderfähig sind Investitionsvorhaben in Technologiefeldern (z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Energie, Umwelt, Medizintechnik, Biotechnologie, Micro-/Nano- und Optotechnologien, Verkehr, Logistik)