Innovationsförderung des Landes NRW und des Bundes

Innovationsförderung

Innovationen sind zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen. Viele Unternehmen machen die Erfahrung, dass Innovationsfähigkeit nicht leicht fällt. Verschiedene Förderprogramme vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund sollen Unternehmen auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen. Hierbei decken die Förderprogramme eine Vielzahl von Bereichen und Themen ab!

Beispielbild Föderung durch den Bund

ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Was wird gefördert?

FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Wer wird gefördert?

  • KMU und weitere mittelständische Unternehmen
  • NEU: ,,junge Unternehmen“
  • nicht-wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen (100%ige Förderung der Forschungseinrichtung)

Wie wird gefördert?

Zuwendung:

  • Personalkosten
  • projektbezogene Aufträge an Dritte
  • FuE-Anträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte
  • übrige Kosten
  • min. 25% und max. 60% von 550.000€ maximalen Projektkosten pro Unternehmen
  • 100% von 220.000€ pro Forschungseinrichtung

Programmbausteine:

  • Förderung von Einzelprojekten
  • Förderung von Kooperationsprojekten (national/international)
  • Förderung von Netzwerkprojekten
  • NEU Durchführbarkeitsstudien

Was wird gefördert?

Förderung industrieller Forschungs- und vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen,

  • die die Durchführung eines anspruchsvollen Forschungsprojektes planen und
  • in den letzten fünf Jahren nicht durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert worden sind

Wie wird gefördert?

Zuschuss in folgenden Themenbereichen:

  • Biotechnologie
  • Medizintechnik
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Elektronik; autonomes elektrisches Fahren
  • Materialforschung
  • Produktion
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Mensch-Technik-Interaktion
KMU-innovativ

go-inno

Innovationsgutscheine

Was wird gefördert?

Vorbereitung und Durchführung von Produktinnovationen und technischen Verfahrensinnovationen

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen

  • mit Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und
  • < 100 Beschäftigten und
  • < 20 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Wie wird gefördert?

Deckung von bis zu 50% der Kosten für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen

  • Leistungsstufe I Potentialanalyse
    • max. 8 + 2 Beratertage
    • max. 5.500€ Gutscheinwert
    • Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen und für einzuschlagende Wege werden transparent
  • Leistungsstufe II Realisierungskonzept
    • max. 20 + 5 Beratertage
    • max. 13.750€ Gutscheinwert
    • Konkrete Konzeptionierung und Suche nach geeigneten Förderprogrammen
  • oder Leistungsstufe II – Projektmanagement
    • max. 15 Beratertage
    • max. 8.250€ Gutscheinwert
    • z.B. Ermittlung geeigneter Technologiegeber, Begleitung durch externes Projektmanagement
BMWi-Innovationsgutscheine

Was wird gefördert?

Unterstützung der zukunftsorientierten Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit anhand externer Beratungskompetenz. Die Potentialberatung orientiert sich inhaltlich mindestens an einem dieser Themen:

  • Arbeitsorganisation
  • Kompetenzentwicklung in der Belegschaft
  • demographischer Wandel
  • Digitalisierung
  • Gesundheit

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen

  • mit Sitz in NRW
  • ab 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • mit min. 10 und weniger als 250 Beschäftigten

Wie wird gefördert?

In Form eines Zuschusses für Beratungstage:

  • Gefördert werden ein bis zehn Beratungstage zu 50%, höchstens jedoch 500€ pro Beratungstag
  • Durchführungszeitraum beträgt 36 Monate für die Inanspruchnahme von bis zu zehn Beratungstagen

Zu beachten ist, dass für die Umsetzung der Förderung ein Beratungsgespräch und eine Bewertung der Vorhaben durch eine Beratungsstelle vorausgesetzt wird.

NRW.BANK.Innovationskredit

Was wird gefördert?

Finanzierungen von Produkt-, Verfahrens- und Prozessinnovationen durch zinsgünstige Darlehen

Wer wird gefördert?

  • mittelständische Unternehmen
    • ab 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (d.h. Datum der ersten Umsatzerzielung)
    • Angehörige der freien Berufe

Wie wird gefördert?

In Form eines Darlehens:

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Mindestbetrag: 25.000€
  • Laufzeiten Ratendarlehen:
    • 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
    • 5, 7 und 10 Jahre mit einem optionalen Tilgungsfreijahr
  • Laufzeiten endfällige Darlehen: 3 Jahre
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • optional: Haftungsfreistellung bis 50%
  • optional: Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW

Mittelstand Innovativ & Digital

Gutscheine MID-Analyse | MID-Innovation

Was wird gefördert?

Themenoffene Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Bezug auf neue Produkte und Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette

Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen aller Branchen mit

  • Sitz in NRW
  • < 250 Mitarbeiter und
  • < 50 Mio. € Umsatz oder < 43 Mio. € Bilanzsumme

Wie wird gefördert?

Zwei Varianten:

  • Innovationsgutschein B – max. 10.000€
    • für die externe Beratung im Vorfeld der Entwicklung
    • bspw. für Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeits- und Werkstoffstudien
  • Innovationsgutschein FuE – max. 15.000€
    • für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Kombination beider Gutscheine möglich

Dieses Förderprogramm kommt demnächst mit aktualisierten Förderbedingungen wieder!

WIPANO

Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung in Bezug auf Patente & Gebrauchsmuster, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee.

 

Wer wird gefördert?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
  • Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen als Einzel-Antragsteller oder im Verbund mit anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen
  • Antragsteller haben in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet sowie keine weitere Förderung erhalten

 

Wie wird gefördert?

in Form von Zuschüssen:

  • für bis zu sechs Leistungspakete
  • Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung dieser Leistungspakete
  • die Leistungspakete werden jeweils von Patentanwälten oder qualifizierten externen Dienstleistern durchgeführt
  • Antragsverfahren erfolgt vollständig online