,,Der digitale Wandel ist in vollem Gange. Die technologischen Entwicklungen sind rasant und verändern die Art, wie wir uns informieren, wie wir kommunizieren, wie wir konsumieren – kurz: wie wir leben. Diesen Wandel wollen wir als Chance begreifen, mehr Wohlstand und mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und ihn gleichzeitig sozialverträglich und im Einklang mit unseren Grundwerten gestalten.“ (Quelle: www.bmwi.de)
Auch das BMWi trägt mit Hilfe einer gezielten Förderung von Unternehmen zur Digitalisierung dieser bei.
go-digital
Digitalisierungsgutschein
Was wird gefördert?
Den Mittelstand auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten – Optimierung von Prozessen und Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen mit
- Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und
- < 100 Beschäftigten und
- < 20 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Wie wird gefördert?
Kompetente und vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen führen für Sie bis zu drei Module in jeweils zwei Schritten aus:
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen
- Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse
Förderbedingungen:
- 50% Förderquote auf Beratertagessatz von max. 1.100€ netto
- max. 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten
Mittelstand Innovativ & Digital
Gutschein MID-Digitalisierung
Was wird gefördert?
Stärkung von Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit
Wer wird gefördert?
- Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 2 Mio. €
- Kleine Unternehmen: <50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 10 Mio. €
- Mittelständische Unternehmen: < 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €
Wie wird gefördert?
Zwei Varianten:
- Innovationsgutschein Digitalisierung A (Analyse und Bewertung)
- Status-Quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen
- Erfassung des Grades der IT-Sicherheit
- max. 10.000€
- Innovationsgutschein Digitalisierung B (Befähigung und Umsetzung)
- Umsetzung ermittelter Verbesserungspotentiale
- Implementierung von Digitalisierungsmaßnahmen
- max. 15.000€
Dieses Förderprogramm kommt demnächst mit aktualisierten Förderbedingungen wieder!
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen sowie Investitionen und/oder Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
- KMU in Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
- in Gründung/Gründungsphase (max. 18 Monate alt)
- in der digitalen Wirtschaft tätig
- mit Sitz in NRW
- Geschäftsmodelle, die nur durch den Einsatz von digitalen Technologien ermöglicht werden bzw. wo diese zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung beitragen
Wie wird gefördert?
In Form eines Wandeldarlehens:
- Laufzeit: max. 7 Jahre
- Tilung und Zinszahlung: endfällig
- Business Angel und NRW.Bank übernehmen grundsätzlich die Finanzierung zu gleichen Teilen
- NRW.Bank leistet min. 15.000€/max. 100.000€
- Gesellschafter/Gründer haben einen erkennbaren Eigenbeitrag zu leisten
- ab 200.000€ ist durch die Gesellschafter/Gründer alleine zu finanzieren
Was wird gefördert?
Der Finanzierungsbedarf in Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
- Investitionen
- Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen und Freiberufler,
- die seit mindestens 2 Jahren am Markt sind und
- die ein Innovationsvorhaben planen, welches neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen hervorbringt. In Bezug auf Digitalisierungsvorhaben werden z.B. die Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion und Investitionen in den Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze mit mehr als 50 Mbit/s gefördert.
Wie wird gefördert?
Förderkredit:
- ab 1,00% effektivem Jahreszins
- Kreditmindestbetrag 25.000€
- bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben
- bis zu 100% Ihrer förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
- Auszahlung: 100% des Kreditbetrags
- tilgungsfreie Zeit
Was wird gefördert?
Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Darlehen. Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus den folgenden drei Bereichen:
- digitale Produktion und Verfahren
- digitale Produkte
- digitale Strategie und Organisation
Wer wird gefördert?
- mittelständische Unternehmen
- ab 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (d.h. Datum der ersten Umsatzerzielung)
- Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?
In Form eines Darlehens:
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
- Mindestbetrag: 25.000€
- Laufzeiten Ratendarlehen:
- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
- 5, 7 und 10 Jahre mit einem optionalen Tilgungsfreijahr
- Laufzeiten endfällige Darlehen: 3 Jahre
- Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
- optional: Haftungsfreistellung bis 50%
- optional: Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW
Was wird gefördert?
Die Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien im Handwerk. Handwerksunternehmen sollen in die Lage versetzt werden neuartige oder signifikant verbesserte Handwerksleistungen anbieten und erbringen oder ihre Leistungen deutlich effizienter als bisher erbringen zu können.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen – insbesondere KMU
- staatliche und nichtstaatliche Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- sonstige Institutionen, soweit die Forschungsbeiträge liefern
- grundsätzlich: Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern
Wie wird gefördert?
In Form eines Zuschusses:
- KMU grundsätzlich 50% der Kosten
- Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen bis zu 100% der Kosten
- Bis zu 3 Jahre Projektlaufzeit
- 3 Module
- Innovative Werkzeuge
- neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle
- Digitalisierung von Wertschöpfungsketten
- Auch Kombination unterschiedlicher Module möglich