Förderung für Start-ups

Für innovative Gründungsprojekte – nicht nur aus Hochschulen!

Für Start-ups mit technologieorientierten oder wissensbasierten Gründungsprojekten aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen stehen mehrere Förderprogramme zu Verfügung.

Neben den Programmen der bundesweiten EXIST-Förderung (Gründerstipendium und Forschungstransfer) unterstützt auch das NRW Programm „Start-Up Transfer.NRW“ Gründungswillige aus Hochschulen dabei, Forschungsergebnisse beziehungsweise Know-how mit großem Marktpotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und durch die Gründung eines eigenen Unternehmens als Hochschul-Ausgründung wirtschaftlich umzusetzen.

Darüber hinaus bietet das Programm ,,Gründerstipendium NRW“ auch Gründern Zugang zu Fördermitteln, die keinen Hochschulbezug haben.

Studenten sitzen an einem Laptop

Gründerstipendium NRW

Was wird gefördert?

Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die Ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodell in NRW realisieren wollen.

Wer wird gefördert?

  • Einzelgründer oder Teams von bis zu drei Personen,
    • die jeweils das 18. Lebensjahr vollendet und
    • ihren Wohnsitz in NRW haben
    • mit bereits erfolgter Gründung vor höchstens 12 Monaten oder mit Gründung 6 Monate nach Förderbeginn
    • Förderung für 12 Monate pro Person

Wie wird gefördert?

Zuschuss:

  • ab Zeitpunkt der Förderzusage erhalten die Gründer 1.000€ pro Monat und Person
  • max. Laufzeit: 1 Jahr
  • Coaching, das von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur Gründungsbegleitung angeboten wird

Was wird gefördert?

Innovative Gründungsidee:

  • technologieorientiert im produzierenden Gewerbe oder
  • wissensbasierte Dienstleistungen

Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein!

Wer wird gefördert?

  • Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die mindestens die Hälfte des Studiums absolviert haben
  • Gründerteams mit max. 3 Personen

Wie wird gefördert?

Persönlicher Lebensunterhalt über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer: 3.000€ pro Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500€ pro Monat
  • Technischer Mitarbeiter: 2.000€ pro Monat
  • Studierende: 1.000€ pro Monat
  • Sachausgaben: bis zu 30.000€
  • Coaching: bis zu 5.000€
  • max. 1 Jahr Förderdauer

Die kooperierende Hochschule bzw. Forschungseinrichtung

  • beantragt und verwaltet die Fördermittel
  • ist in ein Gründernetzwerk eingebunden
  • stellt einen Mentor und Arbeitsplätze zur Verfügung und ermöglicht die kostenfreie Nutzung von Infrastruktur

Was wird gefördert?

Besonders anspruchsvolle, technologieorientierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein!

Wer wird gefördert?

Forscherteams/Gründerteams in zwei Förderphasen für

  • Entwicklungsarbeiten
  • Feststellung technischer Realisierbarkeit
  • Prototypenbau
  • Businessplanerstellung
  • Unternehmensgründung

Wie wird gefördert?

Förderphase I

  • Sachausgaben/Personalausgaben: bis zu 250.000€ (inkl. Coachingmaßnahmen)
  • max. drei Wissenschaftler und ein Betriebswirt
  • Förderdauer: in der Regel bis zu 18 Monate

Förderphase II

  • Gründungszuschuss: max. 180.000€
  • weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen
  • Stammeinlage: min. 25.000€
  • mehr als 50% der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der Gründer befinden
  • Förderdauer: bis zu 18 Monate

Was wird gefördert?

Projekte in der Gründungsphase, die bspw. auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen basieren.

Wer wird gefördert?

  • Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen
  • Gründer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
  • bei Gründerteams ab drei Personen besteht die Möglichkeit der Förderung
    • einer Person mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund oder
    • eines Technikers

Wie wird gefördert?

Zuschuss:

  • Personal-, Material- und Gemeinausgaben
  • Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans und des Unternehmenskonzepts stehen
  • Förderdauer: in der Regel bis zu 18 Monate, für hochinnovative und entwicklungsintensive Vorhaben kann eine Verlängerung auf 24 Monate beantragt werden
  • Fördersumme: bis zu 240.000€ (320.000€ bei 24 Monaten Förderdauer)
  • Förderquote: bis zu 90%
  • Antragstellung: jeweils zweimal im Jahr möglich

Was wird gefördert?

Hochschulausgründungen, die im Rahmen der Start-Up-Strategie des Landes NRW gefördert wurden, erhalten eine Anschlussfinanzierung durch das Programm NRW.StartUp-Kapital im Rahmen einer zweiten Förderphase.

Wer wird gefördert?

Kapitalgesellschaften in der Gründungsphase (bis max. 12 Monate),

  • die im Rahmen einer ersten Förderphase der Start-Up-Strategie des Landes NRW bereits eine Projektförderung aus erhalten haben und
  • die seit max. 12 Monaten bestehen

Wie wird gefördert?

Wandeldarlehen der NRW.BANK:

  • Finanzierungsanteil an der Gesamtfinanzierung: max. 80%
  • Darlehenshöhe: min. 50.000€ bis max. 200.000€
  • Laufzeit: 12 Jahre mit 7 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: 6%, fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Zinszahlung: kann bis zu 5 Jahre ausgesetzt werden
  • Tilgung des Darlehens: setzt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ein
  • Auszahlung: 100%