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[/vc_column_text][tm-heading h2=“Förderung für Start-ups“ txt_align=“center“][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text]

Für innovative Gründungsprojekte – nicht nur aus Hochschulen!

Für Start-ups mit technologieorientierten oder wissensbasierten Gründungsprojekten aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen stehen mehrere Förderprogramme zu Verfügung.

Neben den Programmen der bundesweiten EXIST-Förderung (Gründerstipendium und Forschungstransfer) unterstützt auch das NRW Programm „Start-Up Transfer.NRW“ Gründungswillige aus Hochschulen dabei, Forschungsergebnisse beziehungsweise Know-how mit großem Marktpotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und durch die Gründung eines eigenen Unternehmens als Hochschul-Ausgründung wirtschaftlich umzusetzen.

Darüber hinaus bietet das Programm ,,Gründerstipendium NRW“ auch Gründern Zugang zu Fördermitteln, die keinen Hochschulbezug haben.[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_single_image image=“12311″ img_size=“550×300″][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][vc_column_text]

Gründerstipendium NRW

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Was wird gefördert?

Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die Ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodell in NRW realisieren wollen.

Wer wird gefördert?

  • Einzelgründer oder Teams von bis zu drei Personen,
    • die jeweils das 18. Lebensjahr vollendet und
    • ihren Wohnsitz in NRW haben
    • mit bereits erfolgter Gründung vor höchstens 12 Monaten oder mit Gründung 6 Monate nach Förderbeginn
    • Förderung für 12 Monate pro Person

Wie wird gefördert?

Zuschuss:

  • ab Zeitpunkt der Förderzusage erhalten die Gründer 1.000€ pro Monat und Person
  • max. Laufzeit: 1 Jahr
  • Coaching, das von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur Gründungsbegleitung angeboten wird

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EXIST-Gründerstipendium

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Was wird gefördert?

Innovative Gründungsidee:

  • technologieorientiert im produzierenden Gewerbe oder
  • wissensbasierte Dienstleistungen

Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein!

Wer wird gefördert?

  • Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die mindestens die Hälfte des Studiums absolviert haben
  • Gründerteams mit max. 3 Personen

Wie wird gefördert?

Persönlicher Lebensunterhalt über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer: 3.000€ pro Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500€ pro Monat
  • Technischer Mitarbeiter: 2.000€ pro Monat
  • Studierende: 1.000€ pro Monat
  • Sachausgaben: bis zu 30.000€
  • Coaching: bis zu 5.000€
  • max. 1 Jahr Förderdauer

Die kooperierende Hochschule bzw. Forschungseinrichtung

  • beantragt und verwaltet die Fördermittel
  • ist in ein Gründernetzwerk eingebunden
  • stellt einen Mentor und Arbeitsplätze zur Verfügung und ermöglicht die kostenfreie Nutzung von Infrastruktur

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“13812″ img_size=“medium“ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title=“Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!“ style=“modern“ color=“warning“ align=“center“ link=“url:https%3A%2F%2Fdme-innovativ.de%2Fkostenlosen-beratungstermin-vereinbaren%2F|title:Kostenlosen%20Beratungstermin%20vereinbaren!||“][vc_separator][vc_column_text]

EXIST-Forschungstransfer

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Was wird gefördert?

Besonders anspruchsvolle, technologieorientierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein!

Wer wird gefördert?

Forscherteams/Gründerteams in zwei Förderphasen für

  • Entwicklungsarbeiten
  • Feststellung technischer Realisierbarkeit
  • Prototypenbau
  • Businessplanerstellung
  • Unternehmensgründung

Wie wird gefördert?

Förderphase I

  • Sachausgaben/Personalausgaben: bis zu 250.000€ (inkl. Coachingmaßnahmen)
  • max. drei Wissenschaftler und ein Betriebswirt
  • Förderdauer: in der Regel bis zu 18 Monate

Förderphase II

  • Gründungszuschuss: max. 180.000€
  • weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen
  • Stammeinlage: min. 25.000€
  • mehr als 50% der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der Gründer befinden
  • Förderdauer: bis zu 18 Monate

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“13812″ img_size=“medium“ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title=“Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!“ style=“modern“ color=“warning“ align=“center“ link=“url:https%3A%2F%2Fdme-innovativ.de%2Fkostenlosen-beratungstermin-vereinbaren%2F|title:Kostenlosen%20Beratungstermin%20vereinbaren!||“][vc_separator][vc_column_text]

Start-up Transfer.NRW

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Was wird gefördert?

Projekte in der Gründungsphase, die bspw. auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen basieren.

Wer wird gefördert?

  • Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen
  • Gründer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
  • bei Gründerteams ab drei Personen besteht die Möglichkeit der Förderung
    • einer Person mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund oder
    • eines Technikers

Wie wird gefördert?

Zuschuss:

  • Personal-, Material- und Gemeinausgaben
  • Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans und des Unternehmenskonzepts stehen
  • Förderdauer: in der Regel bis zu 18 Monate, für hochinnovative und entwicklungsintensive Vorhaben kann eine Verlängerung auf 24 Monate beantragt werden
  • Fördersumme: bis zu 240.000€ (320.000€ bei 24 Monaten Förderdauer)
  • Förderquote: bis zu 90%
  • Antragstellung: jeweils zweimal im Jahr möglich

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_single_image image=“13819″ img_size=“medium“ alignment=“center“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_btn title=“Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!“ style=“modern“ color=“warning“ align=“center“ link=“url:https%3A%2F%2Fdme-innovativ.de%2Fkostenlosen-beratungstermin-vereinbaren%2F|title:Kostenlosen%20Beratungstermin%20vereinbaren!||“][vc_separator][vc_column_text]

NRW.StartUp-Kapital

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]Was wird gefördert?

Hochschulausgründungen, die im Rahmen der Start-Up-Strategie des Landes NRW gefördert wurden, erhalten eine Anschlussfinanzierung durch das Programm NRW.StartUp-Kapital im Rahmen einer zweiten Förderphase.

Wer wird gefördert?

Kapitalgesellschaften in der Gründungsphase (bis max. 12 Monate),

  • die im Rahmen einer ersten Förderphase der Start-Up-Strategie des Landes NRW bereits eine Projektförderung aus erhalten haben und
  • die seit max. 12 Monaten bestehen

Wie wird gefördert?

Wandeldarlehen der NRW.BANK:

  • Finanzierungsanteil an der Gesamtfinanzierung: max. 80%
  • Darlehenshöhe: min. 50.000€ bis max. 200.000€
  • Laufzeit: 12 Jahre mit 7 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: 6%, fest für die gesamte Darlehenslaufzeit
  • Zinszahlung: kann bis zu 5 Jahre ausgesetzt werden
  • Tilgung des Darlehens: setzt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit ein
  • Auszahlung: 100%

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